Rottensteiner & Co. KEG
Theodor Körnergasse2,7201 Neudörfl,Austria,Tel: +43-2622-79900-0
, Fax: +43-2622-79900-9
Hello World !
Wir sind ein Computerunternehmen, das seit 1998 tätig ist.
Wir programmieren datentechnische Lösungen für Ihre speziellen Anforderungen und geben Ihnen gerne unser fachübergreifendes Wissen
in Form von Consulting und Schulungen weiter.
Wir haben in der Microsoft- wie auch in der Linuxwelt, sowohl client- als auch serverseitig,
unsere Hausaufgaben gemacht und würden uns freuen, Ihnen bei der Planung
und beim Aufbau Ihres speziellen EDV-Projekts behilflich zu sein.
Damit Sie sich auf Ihr eigentliches Ziel konzentrieren können, begleiten wir Sie
natürlich auch gerne weiter und übernehmen die Administration für Ihre
Infrastruktur.
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Schöne Projekte zeichnen sich vorwiegend dadurch aus, daß diese für uns mindestens ebenso interessant sind wie für Sie.
Und da wir uns nun schon den ganzen Tag mit bits 'n bytes beschäftigen:
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Aktuelle Projekte:
TRT Tissue Regeneration
Auftrag von TRT das Datenmanagement neu umzusetzen.
Ziel wird es sein Patientendaten zu speichern und Statistiken für Stosswellenbehandlungen
zu erstellen.
USA-Hotdog
Umsetzung eines europaweiten franchise-Projekts mit Webshop , Verkaufsstatistiken,
Partnerverwaltung
AMS Arbeitsmarkt Service
Start eines mehrjährigen Schulungsprogramms für Arbeitssuchende und Umsteiger
Scientific Games Austria
Programmierung eines Performance-Simulators für hochverfügbare Lotteriesysteme
Neuigkeiten:
Wir basteln gerade an unserer Webseite herum. Bei gefundenen Fehlern , sind wir
wie immer für eine kurze Info dankbar.
An alle die hier vorbeikommen:
"Frohe Weihnachten und rutschts guat !"
Diesmal
halt ohne Schnee... :-)
Forum:
Unser Forum startet in einem neuen Fenster ...
Firmeninformation: (laut Firmenbuchauszug vom 31.1.2003)
Firma: "Rocam" Rottensteiner & Co. KEG
Firmenbuchnummer: FN172175Z
Umsatzidentifikationsnummer (UID):ATU45747401
Kontoverbindungen:
Bankname: Bank Austria-Creditanstalt
Bankleitzahl: 12000
Kontonummer: 449136902
IBAN: AT941200000449136902
BIC: BKAUATWW
Rechtsform: Komandit-Erwerbsgesellschaft
Rechtsform besteht seit: 30.06.1998
Sitz in: politischer Gemeinde Neudörfl
Geschäftsanschrift: Theodor Körner Gasse 2, 7201 Neudörfl an der
Leitha
Zusatz: Gesellschaftervertrag vom 26.06.1998
Persönlich haftender Gesellschafter:
Komplementär: Marcus Rottensteiner, geb. 17.06.1970 ,
vertritt seit 30.06.1998 selbstständig, Einlage: € 2180,19
(ATS 30.000,00)
Komanditist: DI Marion Rottensteiner, geb. 06.11.1971 € 1453,46 (ATS 20.000,00)
Komanditist: Erwin Tschirk , geb. 11.08.1969 € 2180,19 (ATS 30.000,00)
Komanditist: Renate Tschirk , geb. 25.10.1972 € 1453,46 (ATS 20.000,00)
Entsprechend dem neuen e-commerce-Gesetz ab 01.01.2002 erhalten Sie:
Aktuelle Firmeninformation
ROCAM: ENDANWENDER-SOFTWARE-LIZENZVERTRAG BETRIEBSGEHEIMNISSE; EIGENTUMSRECHT: Sie
erkennen hiermit ausdrücklich an, daß die Struktur, die Sequenz und Organisation
der Software wertvolle Betriebsgeheimnisse von ROCAM und ihrer Lieferanten darstellen.
Sie erklären sich damit einverstanden, diese Betriebsgeheimnisse zu wahren. Weiterhin
erkennen Sie hiermit an, daß das Eigentum und sämtliche Schutzrechte an der Software
und allen im nachhinein erstellten Kopien unabhängig von der Form oder dem Medium
bei ROCAM beziehungsweise ROCAM's Lieferanten verbleiben, so nicht anders ausdrücklich
im jeweiligen Vertrag festgelegt. WICHTIG: Bitte vor Verwendung von ROCAM-Produkten
(Produkt) lesen! DURCH DEN GEBRAUCH EINES BELIEBIGEN TEILS DER SOFTWARE ERKLÄREN
SIE SICH MIT DIESEN VERTRAGSBESTIMMUNGEN EINVERSTANDEN. LIZENZ: ROCAM verleiht Ihnen
eine nicht ausschließliche Lizenz, das/die mitgelieferte(n) Software-Programm(e)
("Software") im Rahmen der in diesem Lizenzvertrag festgelegten Bestimmungen
und Beschränkungen zu verwenden. Sie dürfen die Software nicht an eine andere Person
verleihen, vermieten oder verleasen (es sei denn dies ist durch eine separate, in
gegenseitigem Einvernehmen gefaßte Vereinbarung schriftlich festgelegt worden).
Sie dürfen die Software auch nicht vertreiben, unterlizenzieren, sie im Rahmen eines
Time-Sharing Arrangements nutzen oder auf eine sonstige unbefugte Art und Weise
verwenden. Des weiteren wird Ihnen keine Lizenz in einer vom Menschen lesbaren Form
(Quellcode) verliehen. über die Ihnen in diesem Lizenzvertrag gewährten Rechte hinaus,
werden Ihnen keine Rechte an Patent- oder Urheberrechten, Betriebsgeheimnissen,
Marken oder sonstigen, mit der Software verbundenen Rechten eingeräumt. Von der
Rocam-Software darf eine (1) Kopie dieser Software für jeden PC für den die Nutzung
in diesem Lizenzvertrag gestattet ist, erstellt werden. Von der Software und der
zugehörigen Dokumentation darf jeweils nur eine Kopie für Sicherungs- oder Archivierungszwecke
erstellt werden. Alle Urheber- und anderen eigentumsrechtlichen Vermerke, die auf
der Software erscheinen, müssen auch auf sämtlichen Kopien enthalten sein. KEINE
ABTRETUNG; KEINE DEKOMPILIERUNG: Sie können die Software und Ihre Rechte aus diesem
Lizenzvertrag an eine Drittpartei übertragen, sofern sich diese Partei mit den Bestimmungen
dieses Vertrags schriftlich einverstanden erklärt. In diesem Fall müssen Sie dieser
Partei alle Kopien der Software sowie die dazugehörige Dokumentation aushändigen
oder die nicht übertragenen Materialien vernichten. Außer unter den oben genannten
Bedingungen dürfen Sie die Software oder Ihre Rechte aus diesem Lizenzvertrag nicht
an Dritte abtreten oder übertragen. Im Falle einer Weitergabe verpflichtet sich
der neue Benutzer eine schriftliche Meldung an ROCAM Rottensteiner & Co. KEG
durchzufuehren. Sie dürfen die Software nicht ändern, zurückentwickeln, dekompilieren
oder disassemblieren oder auf anderem Wege versuchen, den Quellcode der Software
zu erschließen. Falls Sie jedoch in einem EU-Land (der Europäischen Union) wohnhaft
sind, wird Ihnen ROCAM auf schriftliche Anfrage die Information zur Verfügung stellen,
die notwendig ist, um die Interoperabilität mit unabhängig entwickelten Computerprogrammen
im Sinne der EG-Richtlinie über den Rechtsschutz von Computer-Programmen zu erreichen.
VERTRAGSDAUER UND -BEENDIGUNG: Dieser Lizenzvertrag bleibt bis zu seiner Beendigung
rechtsgültig. Sie können diesen Vertrag jederzeit beenden, indem Sie die Software,
die Dokumentation, sämtliche Kopien davon sowie etwaige mit anderen Produkten erstelltVerbindungen
vernichten. Im Falle einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht hat ROCAM
das Recht, diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen. Sie erklären sich damit einverstanden,
nach einem solchen Vertragsbruch die Software, die dazugehörige Dokumentation, sämtliche
Kopien davon sowie etwaige mit anderen Produkten erstellte Verbindungen zu vernichten.
Ein Schadensanspruch im Falle von Vertragsverletzungen wird ROCAM in jedem Fall
auf Ermessen von ROCAM eingeräumt. TEILNICHTIGKEIT: Sollte eine der in diesem Vertrag
enthaltenen Bestimmungen sich als ungültig, gesetzeswidrig oder undurchsetzbar erweisen,
wird sie durch eine gleichermaßen gültige, gesetzmäßige und durchsetzbare Bestimmung
ersetzt. Die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Vertragsbestimmungen bleibt
davon unberührt. GESAMTE VEREINBARUNG: Diese Lizenzvereinbarung enthält das gesamte
Vertragswerk zwischen Ihnen und ROCAM und ersetzt alle vorhergehenden mündlichen
oder schriftlichen Vereinbarungen, die in Bezug auf die Software getroffen wurden.
Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform und der Unterschrift beider Parteien.
BESCHRäNKTE GEWäHRLEISTUNG, HAFTUNGSBESCHRäNKUNG: HARDWARE: ROCAM Rottensteiner
& Co. KEG (ROCAM), gewährleistet dem Originalkäufer ("Kunden") für
einen Zeitraum von einem Jahr ab Erwerbsdatum der Hardware bei ROCAM oder einem
autorisierten Einzelhändler, daß dieses Produkt bei normaler Benutzung frei von
Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Falls dieses Produkt während der Gewährleistungsperiode
nicht gemäß der obigen Gewährleistung funktioniert, wird ROCAM nach eigenem Ermessen
und auf eigene Kosten dieses Produkt oder einen Teil des Produktes durch ein vergleichbares
Produkt ersetzen oder reparieren. Falls Reparatur oder Ersatz vernünftigerweise
nicht zur Verfügung stehen, wird ROCAM dem Kunden den Kaufpreis für das defekte
Produkt oder Teil erstatten. Ein Beleg über das Kaufdatum ist erforderlich. Bei
den Ersatzprodukten und -teilen kann es sich um neue oder überholte Modelle handeln.
ROCAM gewährt dem Kunden eine beschränkte Gewährleistung bezüglich der ersetzten
oder reparierten Produkte, Teile oder Hardware Updates für die Dauer von neunzig
(90) Tagen oder bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistung , je nachdem, welche
länger ist) ab Lieferdatum eines solchen Produkts, Teils oder Upgrades. Alle ersetzten
Produkte bzw. Teile werden Eigentum von ROCAM. Arbeitszeit die durch Modifikation
zufoge Kundenwunsch erfolgte kann in keinem Fall materiell als auch inmateriell
von ROCAM zurückgefordert werden. ROCAM haftet nicht für Software, Firmware, Informationen
oder Speicherdaten des Kunden, die in dem Produkt enthalten, gespeichert oder integriert
sind. SOFTWARE: ROCAM gewährleistet dem Kunden für einen Zeitraum von dreissig (30)
Tagen ab Erwerb, der Software von ROCAM oder einen autorisierten Einzelhändler,
daß die lizenzierten Softwareprogramme im wesentlichen in übereinstimmung mit den
Programmspezifikationen für die Software funktionieren. ROCAM gewährleistet die
Mangelfreiheit der die Software enthaltenen Datenträger während der Gewährleistungszeit.
Ein Beleg über das Erwerbsdatum ist erforderlich. Updates werden nicht zur Verfügung
gestellt. ROCAM wird im Rahmen dieser Gewährleistung lediglich nach eigenem Ermessen
den von dem Kunden für die defekte Software gezahlten Kaufpreis zurückerstatten
oder fehlerhafte Datenträger mit Software ersetzen, die im wesentlichen den anwendbaren,
publizierten Programmspezifikationen entspricht. ROCAM übernimmt keine Gewähr dafür,
daß die Software Ihren Anforderungen entsprechen oder daß sie im Zusammenspiel mit
Hardware- oder Softwareprodukten von Drittanbietern funktionieren. ROCAM übernimmt
auch keine Gewähr dafür, daß die Softwareprodukte unterbrechungs- bzw. fehlerfrei
laufen oder daß alle Softwarefehler behoben werden. Die Haftungssumme ist bis zu
der Vetrags- bzw. Rechnungssumme limitiert und kann Diese nicht übersteigen. Des
weiteren können keine Ansprüche aus Betriebsausfällen oder anderen Faktoren an ROCAM
gestellt werden. ALLGEMEIN: KUNDENDIENST WäHREND DER GEWAHRLEISTUNGSZEIT: Die vom
Kunden zurückgesandten Produkte oder Teile müssen sicher verpackt sein. Der Kunde
trägt die Kosten des Versandes. Es wird empfohlen, diese Produkte zu versichern.
Falls in den U.S.A. diese Produkte oder Teile von dem Kunden nicht so versandt werden,
daß sie innerhalb von dreißig (30) Tagen seit der Autorisierung des Gewährleistungsservices
bei ROCAM eintreffen, muß der Kunde den dann anwendbaren Katalogpreis für das Produkt
oder Teil zahlen. AUSSCHLIESSLICHKEIT DER GEWäHRLEISTUNG: WENN DIESES PRODUKT NICHT
GEMäSS DEN OBENGENANNTEN GEWäHRLEISTUNGEN FUNKTIONIERT, WIRD ROCAM NACH VORHERIGER
GEWäHRLEISTUNGS-AUTORISIERUNG UND NACH EIGENEM ERMESSEN DAS PRODUKT ENTWEDER ERSETZEN
ODER REPARIEREN ODER DEN KAUFPREIS ZURüCKERSTATTEN. SOWIE DIES IM RAHMEN DES ANWENDBAREN
RECHTS MöGLICH IST, UMFASST DIESE GEWäHRLEISTUNG ALLE GEWäHRLEISTUNGSRECHTE DES
KUNDEN UND VERPFLICHTUNGEN SEITENS ROCAM UND ERSETZT SäMTLICHE ANDERE GEWAHRLEISTUNGEN,
BEDINGUNGEN UND BESTIMMUNGEN, SEIEN SIE AUSDRüCKLICH ODER IMPLIZIERT, FAKTISCHER,
RECHTLICHER, GESETZLICHER ODER ANDERER ART, EINSCHLIESSLICH GEWäHRLEISTUNGEN BEZüGLICH
DER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, DER EIGNUNG FüR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER QUALITäT
MITTLERER ART UND GüTE. ROCAM üBERNIMMT KEINE WEITERGEHENDE HAFTUNG NOCH AUTORISIERT
ROCAM DRITTE FüR ROCAM EINE SOLCHE WEITERGEHENDE HAFTUNG IM ZUSAMMENHANG MIT DEM
VERKAUF, DER INSTALLATION, DER WARTUNG ODER DER NUTZUNG VON ROCAM PRODUKTEN ZU UBERNEHMEN.
ROCAM's Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die nach ROCAM's Untersuchung
des Produktes durch zweckwidrige Nutzung, Fahrlässigkeit, durch unsachgemäße Installation
oder Tests, durch unautorisierte Reparaturen oder änderungen durch den Kunden oder
einen Dritten oder durch andere von ROCAM nicht zu vertretende Ereignisse, wie zum
Beispiel Feuer, Blitzschlag oder andere force majeure, verursacht wurden. Die Gewährleistung
erstreckt sich auch nicht auf Mängel, die auf der Verwendung des Produkts mit Zubehörteilen,
anderen Produkten oder anderen Peripheriegeräten beruhen. Diese Gewährleistung gilt
auch nicht für Fehlfunktionen etwaiger Kommunikationsdienste, die Sie im Zusammenhang
mit diesem Produkt abonnieren oder in Anspruch nehmen. HAFTUNGSBESCHRäNKUNG. SO
NACH ANWENDBAREM RECHT ERLAUBT, SCHLIESST ROCAM HIERMIT FüR SICH UND SEINE LIEFERANTEN
JEGLICHE SONSTIGE VERTRAGLICHE UND AUSSERVERTRAGLICHE HAFTUNG, EINSCHLIESSLICH DER
HAFTUNG FüR SORGFALTSPFLICHTVERLETZUNGEN, AUS. ROCAM HAFTET INSBESONDERE NICHT FüR
UNMITTELBARE, INDIREKTE ODER MANGELFOLGESCHäDEN ODER ABER FüR STRAFSCHADENSERSATZ
(SOGENANNTE "PUNITIVE DAMAGES"). ROCAM HAFTET AUCH NICHT FüR ENTGANGENEN
GEWINN ODER FüR DEN VERLUST VON INFORMATIONEN ODER DATEN ODER FüR ANDERE VERMöGENSSCHäDEN
ODER SELLISCHE SCHAEDEN DIE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERKAUF, DER INSTALLATION, DER
WARTUNG, DER NUTZUNG ODER DEM FEHLERHAFTEN ODER UNTERBROCHENEN BETRIEB DIESES PRODUKTES
STEHEN. DIES GILT SELBST, WENN ROCAM ODER ROCAMS'S AUTORISIERTER EINZELHäNDLER VON
EINEM SOLCH POTENTIELLEN SCHADEN IN KENNTNIS GESETZT WURDE. ROCAM BESCHRäNKT DIE
HAFTUNG NACH ROCAM'S ERMESSEN AUF DEN ERSATZ ODER DIE REPARATUR DES PRODUKTES ODER
TEILS, ODER DIE ERSTATTUNG DES KAUFPREISES. DIESER GEWäHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS UND
DIESE HAFTUNGSBEGRENZUNG GELTEN JEDOCH NICHT FüR SOLCHE SCHäDEN, DIE AUF VORSATZ
VON ROCAM BERUHEN. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS WIRD VON DEM FEHLSCHLAGEN EINER GEWäHRLEISTUNGSMASSNAHME
NICHT BERüHRT. ARBEITSZEIT DIE DURCH MODIFIKATIONEN ZUFOLGE KUNDENWUNSCH ERFOLGTE,
KANN IN KEINEM FALL, MATERIELL ALS AUCH INMATERIELL VON ROCAM ZURUECKGEFORDERT WERDEN
UND IST PROMPT NACH ERLEDIGUNG ZU BEZAHLEN. KOSTEN DIE DURCH UNVORHERGESEHENE VERSCHIEBUNGEN
ODER VERLäNGERUNGEN VON PROJEKTEN ANFALLEN HAT DER KUNDE IN JEDEM FALL ZU UEBERNEHMEN.
BEI AUSLANDSEINSAETZEN VERPFLICHTET SICH DER KUNDE SAEMTLICHE KOSTEN DIE FUER DIE
ERFUELLUNG DES PROJEKTZIELS (TICKETS, HOTELKOSTEN, PARKKOSTEN...) ZU BEGLEICHEN.
RECHTSWAHL: Diese beschränkte Gewährleistung unterliegt dem Recht des Staates österreich.
Sollten aufgrund von regionalen Gesetzmässigkeiten eine oder mehrere Punkte
in diesem Vertrag nicht in Anwendung kommen können , so ist dies vor Projektbeginn
ROCAM auf schriftlichem Wege mitzuteilen. ROCAM kann jederzeit von diesem Vertrag
zurücktreten. DER KUNDE HAT DIE PFLICHT DIESEN VERTRAG AUF SEINE SPRACHE UND SEINEN
FORMULIERUNGEN ZU UEBERSETZEN. DER SINN DARF DADURCH NICHT VERAENDERT WERDEN. GERICHTSSTAND:
Eisenstadt, österreich GERICHTSSPRACHE: Deutsch ROCAM Rottensteiner & CO.
KEG
Theodor Körnergasse 2
7201 Neudörfl
österreich Diese AGB können sich ändern. Die jeweils letztgültige Fassung kann
auch per email angefordert werden.
So kommen sie zu uns:
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Zentrale Neudörfl |
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Büro Markt Piesting |
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